AGB

1. ALLGEMEINES

KURASCH-JAGDREISEN tritt als Vermittler auf. Mit der Unterzeichnung der Reiseanmeldung beauftragen Sie uns mit der Planung und Organisation Ihrer Jagdreise und bevollmächtigen uns mit dem jeweils benannten Reiseveranstalter einen Reisevertrag abzuschließen, sowie ggf. eine Flugbuchung bei der Gesellschaft Ihrer Wahl vorzunehmen oder auch weitere Verträge mit anderen Leistungsträgern (Hotels, Transportunternehmen, usw.) zu vermitteln und abzuschließen.
Aufgrund Ihrer Reiseanmeldung und der bei uns eingegangenen Bestätigung des Veranstalters für die von Ihnen gebuchte Reise wird ein Reisevermittlungs-Vertrag zwischen Ihnen und KURASCH-JAGDREISEN abgeschlossen. Die Reisebestätigung, Flugticket und Visum werden Ihnen nach vollständiger Bezahlung der entsprechenden Leistungen zugeschickt. Nach Unterzeichnung des Reisevermittlungs-Vertrages gilt zwischen Ihnen und KURASCH-JAGDREISEN folgendes als vereinbart:

2. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Mit dem von Ihnen unterschriebenen Reisevermittlungs-Vertrag ist die Bearbeitungsgebühr sowie 20 % des Gesamtjagdreisepreises zu zahlen. Die Restsumme ist spätestens 8 Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei der Jagd auf mehrere Wildarten kann ein pauschaler Betrag als Anzahlung vereinbart werden.
Bei einigen Jagdveranstaltern vor Ort gelten gesonderte Vorauszahlungsbedingungen. Diese werden wir Ihnen gegebenenfalls schriftlich mitteilen. Der Flugpreis für eine von der KURASCH-JAGDREISEN vermittelten Flugreise ist nach Erhalt der Flugrechnung fällig. Ist von Ihnen der volle Reisepreis nicht bezahlt, besteht auch kein Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen noch auf die Teilnahme an der Reise.
Eventuell zusätzlich getätigte Abschüsse werden in das Jagd- und Aufenthaltsprotokoll eingetragen und sind entweder vor Ort oder sofort nach Rückkehr innerhalb von 8 Tagen zu bezahlen.

3. BUCHUNGS- UND BEARBEITUNGSGEBÜHR

Bearbeitungsgebühr pro Jäger (inkl. USt.) Euro 150,00.
Bearbeitungsgebühr pro Begleitperson (inkl. USt.) Euro 87,00.

4. REISERÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN (STORNO)

Treten Sie vom gültigen Reisevermittlungs-Vertrag zurück, werden folgende Stornogebühren berechnet:
• bis 60. Tag vor Reiseantritt: 10% der Arrangementkosten;
• 60. bis 31. Tag vor Reiseantritt: 50 % der Arrangementkosten;
• weniger als 30 Tage vor Reiseantritt: 75 % der Arrangementkosten sowie 50 % der Abschussgebühr oder -kaution;
• weniger als 10 Tage vor Reiseantritt: 95 % der gesamten Jagdreisekosten (inkl. Abschussgebühren bzw. -kaution).
Die Bearbeitungsgebühr wird nicht erstattet. Sämtliche sonstige für den gültigen Reisevermittlungs-Vertrag angefallenen Kosten (wie z. B. Visum, Flug, usw.) werden bei einer Stornierung grundsätzlich in Höhe ihres Anfalls berechnet.
Die Rücktrittserklärung sollte in schriftlicher Form erfolgen, das Eingangsdatum des Schreibens bei uns ist dann für die Berechnung der Stornogebühren maßgebend.
KURASCH-JAGDREISEN versucht diese unangenehmen Kosten in jedem Einzelfall durch Verhandlungen mit dem jeweiligen Veranstalter so niedrig wie möglich zu halten. Es ist aber zu bedenken, dass die Jagdreisen lange im voraus vorbereitet werden müssen, und im Falle einer Stornierung einer solchen Reise ist es fast unmöglich, einen Ersatzkunden kurzfristig zu beschaffen.

5. RÜCKTRITT DURCH DEN REISEVERANSTALTER

Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise als Folge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet wird, wie z. B. durch eskalierende politische Spannung, Krieg, Streik, Epidemien, innere Unruhen, hoheitliche Anordnungen, Zerstörung der Camps, Naturkatastrophen, erhebliche Witterungseinflüsse sowie alle Ereignisse, die den Aufenthalt des Reisegastes negativ beeinträchtigen können. In diesem Fall werden bis auf die bereits entstandenen Bearbeitungskosten keine weiteren Kosten berechnet und Anzahlungen in voller Höhe zurückerstattet.

6. HAFTUNG

KURASCH-JAGDREISEN haftet in Rahmen des mit ihr abgeschlossenen Reisevermittlungs-Vertrages für ordnungsgemäße Vermittlertätigkeit, sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, gewissenhafte Planung und Vorbereitung der Reise sowie korrekte Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters aufgrund einer sorgfältigen Auswertung der gewonnenen Erfahrungen zum Zeitpunkt des Prospektdrucks.
KURASCH-JAGDREISEN haftet nicht für die Erbringung der von ihr vermittelten Leistungen sowie für Beschädigungen, Verluste, Unglücksfälle und sonstige Unregelmäßigkeiten während der Reise.
Die Haftung der einzelnen Leistungsträger bleibt jedoch davon unberührt. Ab und bis zum Zielflughafen des Reisegebietes werden Sie vom Jagd-Reiseveranstalter betreut.
Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die mit KURASCH-JAGDREISEN vertraglich abgeschlossenen und im Prospekt geschilderten Leistungen betreffend der Jagdausübung und mit den damit unmittelbar im Zusammenhang stehenden Leistungen (Transfer, Revieraufenthalt, Jagdführung usw.) zu erbringen.
Der Reiseveranstalter handelt in Rahmen der orts- und landesüblichen Gegebenheiten (vorhandene Hotels für Zwischenübernachtung, Unterkünfte im Jagdrevier, Autos für Transfer und Jagdausübung, usw.).
Der Veranstalter bemüht sich nach besten Kräften, um dem Kunden den vertraglich vereinbarten Abschuss zu ermöglichen.
Für den angestrebten jagdlichen Erfolg oder die gewünschte Trophäenstärke wird jedoch keine Haftung übernommen und rechtfertigt auch nicht zur Beanstandung sowie Minderung oder Rückerstattung der Reisekosten.
Jagdreisen sind Reisen mit besonderen Risiken (Expeditionscharakter). Der Veranstalter haftet nicht für Folgen, die sich im Zuge des Eintritts der Risiken ergeben, wenn das außerhalb seines Pflichtbereiches geschieht.
Soweit Leistungen ausländischer Unternehmer vermittelt werden, kann auch das Recht des jeweiligen Jagdlandes zur Anwendung kommen. Sämtliche Ansprüche dem Reiseveranstalter gegenüber verjähren 6 Monate nach Beendigung der Reise.

7. JAGDBEDINGUNGEN

Die im Jagdland geltenden Jagdbestimmungen sind vom Jagdgast genau zubeachten. Verstöße, besonders fahrlässiger Umgang mit der Waffe sowie ohne gültigen Jahresjagdschein zu sein, berechtigen den Veranstalter, diese Person von der weiteren Jagd auszuschließen. Anspruch auf Minderung des Reisepreises besteht dann nicht.
Es sollten nur Waffen mit einem Mindestkaliber von 7 mm und hohen Geschossgewichten mit möglichst gestreckter Flugbahn geführt werden, für Auer- und Birkwild empfehlen sich kleine Kugelkaliber oder 4 mm Schrot. Die Aufgabe des Führers besteht darin, den Jagdgast an das zu streckende Wild heranzuführen. Für die Schussabgabe ist jedoch der Jagdgast verantwortlich! Es soll vor Jagdbeginn zwischen dem Jagdgast und dem Jagdführer mit Hilfe des Dolmetschers vereinbart werden, ob der Jagdführer nach der 1. Schussabgabe des Jagdgastes und darauf folgendem Zeichnen des Wildes nachschießen soll. Angeschweißtes (eindeutige Pirschzeichen wie Schweiß, Schnitthaare, Knochensplitter usw.) und nicht gefundenes Wild wird in Höhe von 50 Prozent der Abschussgebühr berechnet.
Wegstrecken, die mit dem Auto, dem Pferd, dem Motorschlitten oder Hubschrauber in die Einstandsgebiete der gebuchten Wildarten zurückgelegt werden, sind Bestandteile der Jagdausübung.
Für alle Jagdarrangements gilt: Ist das gebuchte Wild erlegt, gilt die Jagd als beendet.

8. BEANSTANDUNGEN

Etwaige Beanstandungen müssen unverzüglich vor Ort dem Vertreter des Veranstalters gemeldet und Abhilfe verlangt werden. Der Reisegast ist verpflichtet, alles ihm zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Leistungsstörung beizutragen.
Sollte dennoch keine Lösung des Problems möglich sein, muss die Beanstandung im Jagd- und Aufenthaltprotokolls vermerkt werden.

9. JAGD- UND AUFENTHALTSPROTOKOLL

Am Ende jedes Jagd-/Reiseaufenthaltes wird ein Jagd- u. Aufenthaltsprotokoll erstellt, in dem der Reisegast sämtliche Abschüsse und Reiseleistungen durch seine Unterschrift bestätigt.
Nach Rückkehr dient das Protokoll als Grundlage für die Abschluss-Gebührenberechnung. Sollte sich bis Beendigung der Reise Anlass für eine Beanstandung/Reklamation ergeben, muss diese im Jagd- u. Aufenthaltsprotokoll oder in einem Beanstandungsbericht schriftlich niedergelegt werden. Das Protokoll sowie ein eventueller Beanstandungsbericht müssen von Ihnen und dem Vertreter des Jagd-/Reiseveranstalters unterschrieben werden.
Der Beanstandungsbericht wird als Anlage zum Protokoll genommen. Im Protokoll muss auf diese Anlage ausdrücklich hingewiesen werden. Nach Unterzeichnung sind alle Einträge im Protokoll bindend und dürfen nicht mehr geändert oder mit Zusätzen versehen werden. Sie versichern, dass die Angaben zum Zeitpunkt der Unterschrift korrekt sind.
Nachträgliche Reklamationen, die nach Beendigung der Jagd eingereicht werden, können leider nicht berücksichtigt werden.

10. PASS-, VISA- UND ZOLLFORMALITÄTEN

Für Reisen in die GUS-Länder ist ein Reisepass, der noch 6 Monate gültig sein muss, sowie ein gültiges Visum erforderlich.
KURASCH-JAGDREISEN übernimmt für Sie die Visumbeschaffung soweit es in der Reiseanmeldung vermerkt ist. Um termingerecht das Visum in das entsprechende Jagdland zu besorgen, müssen alle dafür erforderlichen Unterlagen wie Visumantrag, Reisepass und Passbilder bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn bei uns eingegangen sein. Ein Visumantragsformular erhalten Sie von KURASCH-JAGDREISEN. Bei Beantragung eines Visums nach Russland ist auch Nachweis einer Auslands-Krankenversicherung erforderlich.
Bei der Einreise in die meisten GUS-Länder ist eine ausgefüllte Zolldeklaration den Zollbeamten vorzulegen. Mitgeführte Wertsachen (Waffen, Kameras, Radios, usw.) sowie der eingeführte Geldbetrag müssen aufgeführt werden. Die abgestempelte Deklaration muss von Ihnen gut aufbewahrt werden und ist bei der Ausreise den Beamten mit einer zweiten ausgefüllten Zolldeklaration vorzulegen.

11. VERSICHERUNG

In dem Reisepreis ist keine Reise-Rücktrittskostenversicherung enthalten. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist dringend zu empfehlen, denn Sie können sich so bei begründetem Nichtantritt der gebuchten Reise gegen die Rücktrittskosten absichern.
Zu empfehlen sind auch Abschlüsse einer Auslandskranken- und Reisegepäckversicherung oder einer entsprechenden Kombi-Versicherung. Antragsformulare dieser entsprechenden Versicherungen schickt Ihnen KURASCH-JAGDREISEN auf Anfrage zu.
Ein Muss ist die weltweite Gültigkeit Ihrer Jagdhaftpflichtversicherung bei den Jagdreisen in den asiatischen Teil Russlands.

12. SONSTIGES

Die Reise-/Jagdveranstalter vor Ort und KURASCH-JAGDREISEN als Reisevermittler tun ihr Bestes, um Ihnen im Jagdgebiet einen angenehmen Aufenthalt sowie eine erlebnis- und erfolgreiche Jagd zu organisieren.
Die von KURASCH-JAGDREISEN angebotenen Reisen finden in freier Wildbahn statt, die Jagdgebiete unterliegen vielen Einflüssen wie Witterungsverhältnissen, Bränden im Revier, Äsungsangebot für das Wild im laufenden Jahr, Prädatoren, die die Wildbestände auf einem “natürlichen” Niveau halten.
Desweiteren kann es immer wieder Unwägbarkeiten geben wie z. B.: Verspätungen von Flugzeugen, schlechte Straßenverhältnisse, fremdartiges Essen, keine richtigen Toiletten, defekte Autos, usw.
Eine Jagdreise ist mit einer sonstigen Urlaubsreise nicht vergleichbar, deshalb müssen eventuell auch Abweichungen einzelner beschriebener Leistungen im Rahmen des Zumutbaren hingenommen werden, ein gewisser Mangel des gewohnten westeuropäischen Komforts muss in den GUS-Ländern noch in Kauf genommen werden.
Man sollte bei solchen Reisen ein gewisses Maß an Einfühlungsvermögen und Verständnis zur Mentalität der Gastgeber aufbringen sowie vor Ort herrschende Gepflogenheiten akzeptieren. Mit der richtigen Einstellung werden Sie sich hier sehr wohl fühlen und einen unvergesslichen Jagdurlaub erleben.

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